Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß § 12 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.naheland.net und highlights.naheland.net.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) teilweise vereinbar. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung.
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern
Auf www.naheland.net werden Inhalte von Drittanbietern eingebunden, darunter:
Diese Inhalte werden direkt von externen Plattformen bereitgestellt und unterliegen nicht unserer redaktionellen oder technischen Kontrolle. Die barrierefreie Gestaltung dieser Inhalte kann daher derzeit nicht vollständig sichergestellt werden.
Nach sorgfältiger Prüfung bewerten wir die vollständige barrierefreie Umsetzung dieser eingebetteten Drittinhalte aktuell als eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 Absatz 3 BFSG. Wir beobachten jedoch die technischen Entwicklungen und bemühen uns, bei zukünftigen Anpassungen Lösungen zu finden, die den Anforderungen der Barrierefreiheit bestmöglich gerecht werden.
Barrierefreiheit des TOSC5-Website-Widgets
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für das integrierte Buchungs- und Informations-Widget.
Stand der Vereinbarkeit
Das Widget ist teilweise konform mit WCAG 2.1 (AA) sowie EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03), aufgrund folgender Einschränkungen:
Unverhältnismäßige Belastung
Die barrierefreie Umsetzung von PDFs und Bereitstellung in Leichter Sprache im Widget ist derzeit nicht möglich.
Gebärdensprache
Eine Gebärdensprachfassung ist nicht verpflichtend vorgesehen.
Datum der Erstellung bzw. letzten Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 01.05.2025 erstellt und zuletzt am 22.05.2025 aktualisiert. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage einer Selbstbewertung und WCAG-Prüfung (TOSC5: Mai 2025).
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Naheland-Touristik GmbH
Bahnhofstraße 37, 55606 Kirn
Telefon: +49 (0) 6752 137610
E-Mail: info@naheland.net
Schlichtungsverfahren
Erhalten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:
Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Durchsetzungsstelle Rheinland-Pfalz
Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz
beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
Bauhofstraße 9, 55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5342
E-Mail: durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
Website: inklusion.rlp.de